Fachbereichsleitung:
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Auf den Sprachkurs folgt der 100-stündige Orientierungskurs, der den Teilnehmenden Kenntnisse über Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland vermittelt. Ziel des Orientierungskurses ist es, die Zugewanderten mit den gesellschaftlichen Werten in Deutschland vertraut zu machen und so zu einem konstruktiven und gedeihlichen Miteinander beizutragen. Themen im Orientierungskurs sind dabei u.a. die wichtigsten Verfassungsprinzipien, die jüngere deutsche Geschichte, religiöse Vielfalt und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Zwei Frauen stehen mit dem Rücken zueinander und telefonieren Die Kursteilnehmenden sollen sich im täglichen Leben in ihrer Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden. Dazu gehört z.B. auch das Führen eines Telefongesprächs. Quelle: © BAMF
Prüfungen und Zertifikate
Am Ende des Sprachkurses legen die Teilnehmenden die skalierte Sprachprüfung (siehe "Beiträge") "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) ab. Mit der Skalierung kann sowohl das Sprachniveau B1 als auch das Sprachniveau A2 abgebildet werden. Der DTZ wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom Goethe-Institut e. V. und der telc GmbH gemeinsam entwickelt und wird nach bundesweit einheitlichen Standards durchgeführt und ausgewertet.
Der Orientierungskurs schließt mit dem Test "Leben in Deutschland" (LiD) ab (siehe "Beiträge") . Dabei erhält jeder Teilnehmende einen Fragebogen mit 33 Fragen und jeweils vier möglichen Antworten, die innerhalb von 60 Minuten bearbeitet werden müssen. Wenn die Teilnehmenden 15 Fragen richtig beantworten, haben sie den Orientierungskurs bestanden, bei 17 richtig beantworteten Fragen entfällt bei einer späteren Einbürgerung die Pflicht, den Einbürgerungstest abzulegen. Mithilfe eines interaktiven Fragekatalogs und eines Musterfragebogens können die möglichen Fragen vorab online geübt werden.
Werden beide Prüfungen (DTZ und LiD) bestanden, erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Integrationskurs. Bei Vorlage dieses Zertifikats kann sich die Frist für eine Einbürgerung von acht auf sieben Jahre verkürzen.