Bildung+Lernen gGmbH

 
 

Bildungsscheck 2.0 – Ihre Förderung für berufliche Weiterbildung in NRW

 

Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt Menschen in Nordrhein‑Westfalen dabei, ihre beruflichen Chancen aktiv zu verbessern. Ab dem 1. Februar 2026 stellt das Land NRW – gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) – eine neue, moderne Förderstruktur bereit, die den Zugang zu Weiterbildung deutlich erleichtert.

 

Was gefördert wird

Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Maßnahme. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die Ihre fachlichen, methodischen oder persönlichen Kompetenzen stärken und Sie fit für die Arbeitswelt der Zukunft machen.

 

Wer antragsberechtigt ist

  • Volljährige Personen mit Wohnsitz in NRW
  • Mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 50.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 100.000 € (gemeinsame Veranlagung)
  • Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden

 

Antragstellung

Der Bildungsscheck 2.0 wird über ein Online‑Portal beantragt. Dort finden Sie alle Informationen, Voraussetzungen und den direkten Zugang zum Antrag.

Hier geht’s direkt zum offiziellen Antrag und allen Details:

 

https://www.mags.nrw/bildungsscheck