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Fachseminar für Familienpflege

Ausbildung im Fachseminar für Familienpflege

Dauer: 3 Jahre, davon 24 Monate/2-jährige theoretische und fachpraktische Ausbildung in Vollzeit (40 Stunden / Woche).
Dem schließt sich ein 1 –jähriges Berufspraktikum zwecks Erlangung der staatlichen Anerkennung an. Während des Berufpraktikums wird mit einer Facheinrichtung ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen:    
gesundheitliche und persönliche Eignung für die Familienpflege
und
Vollendung des 17. Lebensjahres
und
Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand
oder
abgeschlossene Ausbildung in staatlich anerkannten Berufen des hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereiches
oder
Mindestalter 25 Jahre mit nachweislicher 6-jähriger Führung eines Mehrpersonenhaushaltes.

Ausbildungsziel / Art des Abschlusses:        
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erlangen die Auszubildenden mit der
Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in“ den Status einer (Pflege)-Fachkraft.

Inhalt der Ausbildung / Lehrplan:    
Die Ausbildung erfolgt gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) für Familienpfleger / innen vom 02. April 2004.
 

1800 Stunden fachtheoretische Unterweisung      

360 Stunden Hauswirtschaft

 

470 Stunden Pädagogik und Psychologie

 

490 Stunden Säuglings-, Kinder – und Krankenpflege

280 Stunden Sozialkunde

200 Stunden Musisch – kulturelle Fächer
1200 Stunden fachpraktische Unterweisung

Während der Ausbildung werden in 4 Einheiten von jeweils 300 Std. Praktika in Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Familien-, Behinderten- oder Jugendhilfe, in Familien oder in sozialpflegerischen   Einrichtungen mit familienähnlichen Wohngruppenstrukturen absolviert.



Vertragsbedingungen:
Bei der Ausbildung handelt es sich um eine schulische Ausbildung. Es wird ein Ausbildungsvertrag
geschlossen, aus dem die Rechte und Pflichten der Teilnehmer genauso hervorgehen, wie die des
Maßnahmeträgers. Es werden keine Ausbildungsgebühren erhoben.
Es wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Teilnehmer müssen ihren Lebensunterhalt selbst
sicherstellen. Dies kann nach Einzelfallentscheidung der jeweiligen Bewilligungsbehörde durch
Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) oder des SGB II (Arbeitslosengeld II)
erfolgen.


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Seminarleitung, Frau Ursula Drews
02307- 236222